Zweck
BIXOLON verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit seiner Produkte. Wir begrüßen Meldungen über potenzielle Sicherheitslücken von Sicherheitsforschern, Kunden und Nutzern. Diese Richtlinie beschreibt, wie eine Sicherheitslücke in einem BIXOLON-Produkt gemeldet werden kann und wie BIXOLON mit gemeldeten Sicherheitslücken umgeht und diese offenlegt.
- Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für:
- Belegdrucker, mobile Drucker, Etikettendrucker und damit verbundene Hardwareprodukte, die von BIXOLON hergestellt und verkauft werden
- Firmware für die oben genannten Produkte
- Von BIXOLON vertriebene Treiber, Dienstprogramme, SDKs und mobile Anwendungen
- Von BIXOLON betriebene Websites und Onlinedienste
Vom Geltungsbereich ausgenommen sind:
- Produkte und Software, deren Support eingestellt wurde (die Liste der Produkte, deren Support eingestellt wurde, wird separat veröffentlicht)
- Produkte und Dienstleistungen, die von Dritten hergestellt oder betrieben werden
- Angriffe, die einen physischen Zugriff, den Diebstahl oder den Verlust eines Geräts voraussetzen
- Social Engineering und Phishing, die sich gegen BIXOLON-Mitarbeiter richten
- Konfigurationsempfehlungen und rein informative Feststellungen ohne nachweisbare Auswirkungen auf die Sicherheit
- Meldung von Sicherheitslücken
Bitte melden Sie Sicherheitslücken an:
Hinweis: Durch Anklicken des oben genannten Links werden Sie mit der externen Website von BIXOLON (www.Bixolon.com) verbunden.
Die folgenden Angaben helfen uns dabei, Ihre Meldung schnell zu prüfen:
- Name und Modellnummer des betroffenen Produkts
- Firmware- oder Softwareversion
- Art der Sicherheitslücke und eine detaillierte Beschreibung
- Schritte zur Reproduktion, gegebenenfalls einschließlich Proof-of-Concept-Code oder Screenshots
- Erwartete Auswirkungen und Angriffsszenario
- Ihre Kontaktdaten sowie die Angabe, ob Sie als Entdecker namentlich genannt werden möchten
- Ihr geplanter Veröffentlichungszeitpunkt, sofern Sie beabsichtigen, die Sicherheitslücke zu veröffentlichen
Meldungen werden in englischer oder koreanischer Sprache akzeptiert.
- Unser Verfahren und Reaktionszeiten
Nach Eingang einer Meldung wird BIXOLON:
- den Eingang innerhalb von 3 Geschäftstagen bestätigen;
- innerhalb von 10 Geschäftstagen eine erste Bewertung vornehmen, einschließlich der Einschätzung, ob es sich bei der Feststellung um eine Sicherheitslücke handelt, sowie einer vorläufigen Einstufung des Schweregrads;
- während der Behebung alle 30 Tage über den aktuellen Status informieren;
- Sie benachrichtigen, sobald eine Fehlerbehebung oder eine Gegenmaßnahme veröffentlicht wurde.
Die Dauer der Behebung hängt vom Schweregrad der Sicherheitslücke, dem Umfang der betroffenen Produkte und dem erforderlichen Validierungsaufwand ab. BIXOLON strebt an, Sicherheitslücken mit hohem Schweregrad innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Meldung zu beheben. Wenn eine sofortige Behebung nicht möglich ist, soll zunächst eine Anleitung zu geeigneten Gegenmaßnahmen bereitgestellt werden. Bei diesen Zeitangaben handelt es sich um angestrebte Fristen und nicht um Garantien.
- Offenlegung
- BIXOLON verfolgt einen koordinierten Offenlegungsprozess. Informationen über eine Sicherheitslücke werden veröffentlicht, nachdem den Nutzern eine Fehlerbehebung oder Gegenmaßnahme zur Verfügung gestellt wurde.
- Das Veröffentlichungsdatum wird mit dem Meldenden abgestimmt und erfolgt, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Meldung.
- Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Veröffentlichung ein zusätzliches Risiko für Nutzer darstellen würde, bevor diese eine Fehlerbehebung anwenden können, können wir die Offenlegung verschieben, bis die Nutzer Gelegenheit dazu hatten. Wir werden dem Meldenden unsere Gründe hierfür erläutern.
- Veröffentlichte Sicherheitshinweise enthalten Angaben zu den betroffenen Produkten und Versionen, eine Beschreibung der Sicherheitslücke, deren Schweregrad sowie die von den Nutzern zu ergreifenden Maßnahmen.
- Wir nennen Meldende in unseren Sicherheitshinweisen namentlich, sofern sie dies wünschen, und respektieren Anfragen nach anonymisierter Veröffentlichung.
- Richtlinien für Sicherheitsforscher
Bei der Untersuchung und Meldung von Sicherheitslücken beachten Sie bitte Folgendes:
- Testen Sie ausschließlich Geräte, die sich in Ihrem Eigentum befinden oder für deren Prüfung Sie ausdrücklich autorisiert wurden.
- Greifen Sie nicht auf personenbezogene Daten anderer Personen zu und speichern, übertragen oder verwenden Sie diese nicht. Sollten Sie auf solche Daten stoßen, beenden Sie die Untersuchung unverzüglich und weisen Sie in Ihrer Meldung darauf hin.
- Unterbrechen Sie keine Dienste, zerstören Sie keine Daten und beeinträchtigen Sie nicht die Systemleistung.
- Beschränken Sie Ihre Aktivitäten auf das Maß, das zum Nachweis der Sicherheitslücke erforderlich ist.
- Legen Sie Informationen über Sicherheitslücken gegenüber Dritten weder offen noch geben Sie diese weiter, bevor Sie sich mit BIXOLON abgestimmt haben.
- Fordern Sie keine Zahlung oder sonstige Gegenleistung im Austausch für Informationen über die Sicherheitslücke.
- Schutz vor rechtlichen Konsequenzen (Safe Harbour)
Wenn Sie eine Sicherheitslücke in gutem Glauben und in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 dieser Richtlinie untersuchen und melden, betrachtet BIXOLON Ihre Tätigkeit als autorisiert. BIXOLON wird in Bezug auf diese Tätigkeit keine zivil- oder strafrechtlichen Schritte gegen Sie einleiten oder unterstützen.
Sollte ein Dritter im Zusammenhang mit einer im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Sicherheitsforschung rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, werden wir bestätigen, dass Ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durchgeführt wurde.
Dieser Abschnitt gilt nur im gesetzlich zulässigen Umfang und findet keine Anwendung auf Tätigkeiten, die gegen Abschnitt 6 verstoßen.
- Prämien
BIXOLON betreibt derzeit kein monetäres Bug-Bounty-Programm. Wir würdigen die Leistungen von Meldenden, indem wir sie in unseren Sicherheitshinweisen namentlich nennen.
- Meldung an Behörden
Gemäß dem EU-Cyberresilienzgesetz (Cyber Resilience Act) und anderen geltenden Rechtsvorschriften ist BIXOLON verpflichtet, die zuständigen Behörden über aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu informieren.
Sofern eine solche Meldung erforderlich ist, werden wir diese innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen vornehmen. Personenbezogene Daten des Meldenden werden ohne dessen Zustimmung nicht in solche Meldungen aufgenommen.
- Änderungen dieser Richtlinie
Diese Richtlinie kann als Reaktion auf Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften und aufgrund unserer betrieblichen Erfahrungen überarbeitet werden. Überarbeitungen werden zusammen mit dem Datum der Änderung auf dieser Seite veröffentlicht.
Zuletzt überarbeitet: 11. September 2026
Kontakt: info@bixolon.de